Erfolgreiche Unternehmen fortführen, Nachfolge regeln, Beteiligungen eingehen. Das "IB-Nachfolgedarlehen" dient der Finanzierung von Nachfolgelösungen in Unternehmen.
Wer wird gefördert?
-
kleine und mittlere Unternehmen
-
Freiberufler
Was wird gefördert?
-
Erwerb einer tätigen Beteiligung
-
Erwerb von Anlage- und / oder Umlaufvermögen
-
Erwerb immaterieller Gegenstände

Ihre Vorteile
-
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)
-
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden

Was Sie beachten sollten
-
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
-
der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens muss sich in Sachsen-Anhalt befinden
-
keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
3,95 %NOMINALER ZINSSATZ P. A.
6,75 %NOMINALER ZINSSATZ P. A.
4,95 %Beihilfefreier Kundenzinssatz für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärprodukten sowie für Unternehmen im Bereich der Fischerei und Aquakultur
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
5,51 %NOMINALER ZINSSATZ P. A.
9,53 %Gültig ab: 1. November 2024
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
7,21 %Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.
- Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt
- Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 2023/2831, 15.12.2023).
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe die eine Unternehmensübernahme planen unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht.
Der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens muss sich in Sachsen-Anhalt befinden.
Das Darlehen dient der Finanzierung von Ausgaben, die im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung anfallen insbesondere für:
- den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
- Investitionen in Anlage- und/oder Umlaufvermögen
- den Erwerb immaterieller Gegenstände
Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.
- zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,
- für die Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,
- für exportbezogene Tätigkeiten.
- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.
- Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.
- Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.
- Zusätzlich für natürliche Personen/KMU im Rahmen einer Existenzgründung:
o Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.
o Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.
o Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3,0 Mio. Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
a) Zinssatz und Zinsverbilligung
Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes.
Für natürliche Personen/KMU im Rahmen einer Existenzgründung (bis 5 Jahre nach Gründung) ist der Zinssatz zusätzlich verbilligt.
Darlehen an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind, werden ausschließlich zum beihilfefreien Zinssatz vergeben.
Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.
Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 2023/2831, 15.12.2023) dar.
Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt in einem Zeitraum von 3 Jahren 300.000 Euro. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich.
Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).
Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.
b) Laufzeit und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.
Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Tilgung und Zinszahlung
Das Darlehen kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Zinszahlungen sind jeweils monatlich nachträglich zu leisten. Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.
Bis zum Einsetzen der Tilgung werden nur die Zinszahlungen geleistet.
d) Besicherung
Die Besicherung des Darlehens erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.
e) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.
Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, und die jeweiligen Refinanzierungsgeber der Investitionsbank sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Stand: März 2024
Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: [email protected]
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab.
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
Bitte reichen Sie nur ausdrücklich als Original angeforderte Unterlagen im Original ein. Mit der Einführung der elektronischen Aktenführung werden alle anderen – nicht im Original einzureichenden – Unterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten vernichtet.
Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
Wer wird gefördert?
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Was wird gefördert?
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Erwerb einer tätigen Beteiligung
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Erwerb von Anlage- und / oder Umlaufvermögen
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Ihre Vorteile
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Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro)
-
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden

Was Sie beachten sollten
-
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
-
der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens muss sich in Sachsen-Anhalt befinden
-
keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
3,95 %NOMINALER ZINSSATZ P. A.
6,75 %NOMINALER ZINSSATZ P. A.
4,95 %Beihilfefreier Kundenzinssatz für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärprodukten sowie für Unternehmen im Bereich der Fischerei und Aquakultur
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
5,51 %NOMINALER ZINSSATZ P. A.
9,53 %Gültig ab: 1. November 2024
NOMINALER ZINSSATZ P. A.
7,21 %Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für den Erwerb tätiger Beteiligungen benötigen, sollen die Schwierigkeiten kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Nachfolgelösungen vermindert werden.
- Mittelstandsförderungsgesetz Sachsen-Anhalt
- Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 2023/2831, 15.12.2023).
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe die eine Unternehmensübernahme planen unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht.
Der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens muss sich in Sachsen-Anhalt befinden.
Das Darlehen dient der Finanzierung von Ausgaben, die im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung anfallen insbesondere für:
- den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
- Investitionen in Anlage- und/oder Umlaufvermögen
- den Erwerb immaterieller Gegenstände
Nicht gewährt werden Finanzierungen u.a.
- zur Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes,
- für die Vorfinanzierung der erstattungsfähigen Mehrwertsteuer,
- für exportbezogene Tätigkeiten.
- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein.
- Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können.
- Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein.
- Zusätzlich für natürliche Personen/KMU im Rahmen einer Existenzgründung:
o Der Nachweis der kaufmännischen Qualifikation und der fachlichen Eignung muss erbracht werden.
o Für das geplante Vorhaben ist ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) vorzulegen.
o Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 3,0 Mio. Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
a) Zinssatz und Zinsverbilligung
Der Zinssatz für Neubewilligungen bestimmt sich unter Berücksichtigung des jeweils gültigen EU Referenz- und Abzinsungssatzes.
Für natürliche Personen/KMU im Rahmen einer Existenzgründung (bis 5 Jahre nach Gründung) ist der Zinssatz zusätzlich verbilligt.
Darlehen an Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Produkten sowie im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind, werden ausschließlich zum beihilfefreien Zinssatz vergeben.
Die jeweils gültigen Zinssätze werden im Internetauftritt der Investitionsbank veröffentlicht.
Im Fall einer Beilhilfegewährung stellt diese eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 2023/2831, 15.12.2023) dar.
Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt in einem Zeitraum von 3 Jahren 300.000 Euro. Der genaue Beihilfewert der Zinsverbilligung wird im Darlehensvertrag mitgeteilt. Bei Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe sind weitere Branchenausschlüsse erforderlich.
Die Berechnung des Subventionswertes erfolgt mittels Zinsdifferenzmethode zum jeweils geltenden EU-Referenz- und Abzinsungssatz gemäß Mitteilung der EU-Kommission (Amtsblatt EU 2008/C 14/02).
Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch in der Regel max. zehn Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten.
b) Laufzeit und Auszahlung
Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre.
Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent.
Die Auszahlung des Darlehens kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
c) Tilgung und Zinszahlung
Das Darlehen kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden.
Zinszahlungen sind jeweils monatlich nachträglich zu leisten. Nach Einsetzen der Tilgung sind die Zinszahlungen in Verbindung mit der monatlichen Tilgung zu leisten.
Bis zum Einsetzen der Tilgung werden nur die Zinszahlungen geleistet.
d) Besicherung
Die Besicherung des Darlehens erfolgt in der Regel in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.
e) Bereitstellungsprovision
Diese beträgt 0,25 % pro Monat auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag beginnend zwei Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages seitens der IB.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
Es können in der Regel nur Vorhaben finanziell begleitet werden, die zum Zeitpunkt einer Antragsberatung bzw. des Antragseinganges noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages anzusehen.
Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
Die Prüfung der Verwendung obliegt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, das Ministerium der Finanzen, der Landesrechnungshof, die zur Umsetzung des Operationellen Programms eingerichteten Behörden und Stellen, die Europäische Kommission, und die jeweiligen Refinanzierungsgeber der Investitionsbank sind berechtigt, die zweck- und fristgerechte Verwendung des Darlehens jederzeit zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen sowie Auskünfte einzuholen.
Stand: März 2024
Liebe Kundinnen und Kunden, gern können Sie Ihre unterzeichneten Antragsunterlagen direkt per E-Mail einsenden. Nutzen Sie bitte diese Adresse: [email protected]
Einige wenige Bestandteile benötigen wir im Original. Diese, wie zum Beispiel die Unterschriftenkarte, fordern wir zum gegebenen Zeitpunkt als Original bei Ihnen ab.
Bitte nutzen Sie zum Einreichen per E-Mail als Datei-Format ein PDF für jedes einzelne Dokument und achten Sie auf die Dateigröße. Wir können Datenmengen bis 10 MB problemlos verarbeiten.
Richtlinien/Merkblätter
Zur Antragstellung
Wir empfehlen, die Formulare herunterzuladen und mit Hilfe einer entsprechenden Software auszufüllen. Bei Nutzung des Browsers kann es zu fehlerhaften Berechnungen kommen.
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Sehr gern können Sie die erbetenen Unterlagen digital einsenden.
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